medentex
- 7. Nov. 2024
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 20. Mai
How to handle: Der richtige Umgang mit Dentalabfällen

Im Praxisalltag fallen täglich eine Vielzahl von Abfällen an – von Amalgam über Nadeln bis hin zu gebrauchten Einwegmaterialien. Um Sicherheit, Hygiene und Gesetzeskonformität zu gewährleisten, ist der richtige Umgang mit den Dentalabfällen unerlässlich.
Hier fassen wir die wichtigsten Hinweise für eine sichere Handhabung der Abfälle zusammen:
1. Gefährliche Abfälle (AS*):
Amalgamabscheider (AS 18 01 10*)
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen: Schutzkittel, flüssigkeitsdichte Handschuhe und Schutzbrille beim Ausbau des vollen Amalgamabscheider- Behälters anlegen.
Wechsel durchführen: Amalgamabscheider fachgerecht wechseln (mit Schritt-für-Schritt Video-Anleitung)
Umfüllen verboten: Niemals den Inhalt umfüllen!
Entsorgung: Volle Behälter fest verschließen und bis zur Abholung durch medentex sicher lagern.
Dokumentationspflicht: Wechsel im Betriebsbuch festhalten und Entsorgungsnachweis mindestens 5 Jahre aufbewahren – Wichtig für die Einhaltung der Prüf- und Nachweispflichten nach Abwasserverordnung (AbwV) und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
Amalgamhaltige Feststoffe (AS 18 01 10*)
PSA tragen: Handschuhe beim Umgang mit amalgamhaltigen Abfällen tragen.
Separat sammeln: Ausgebohrte Brücken und Kronen, Extraktionszähne (mit Amalgam) sowie gebrauchte Filtersiebe getrennt in HG-Protect Spezialbehältern sammeln.
Entsorgung: Volle Behälter fest verschließen und bis zur Abholung durch medentex sicher lagern.
Dokumentationspflicht: Entsorgungsnachweis mindestens 5 Jahre aufbewahren.
Röntgenchemikalien (AS 18 01 06*)
Separat sammeln: Gebrauchte Entwickler und Fixierbäder getrennt in gekennzeichneten Behältern sammeln – Ein Vermischen kann gefährliche Reaktionen auslösen.
Entsorgung: Behälter bis zur Abholung durch medentex kühl, dunkel und sicher lagern.
Dokumentationspflicht: Entsorgungsnachweis mindestens 5 Jahre aufbewahren.
2. Abfälle mit Infektionsrisiko oder Verletzungsgefahr
Nadelabfälle (AS 18 01 01)
Sicherstellen: Spitze und scharfe Gegenstände (Kanülen, Skalpelle, Ampullen) sofort am Anfallort in den Abwurfbehälter geben (Vorgabe der TRBA 250).
Recapping-Verbot: Niemals Schutzklappe erneut auf gebrauchte Kanülen aufsetzen - erhöht Verletzungs- und Infektionsgefahr durch kontaminierte Instrumente! (Vorgabe der TRBA 250)
Abwurfbehälter: Nur durchstich- und bruchfeste Abwurfbehälter verwenden, die der DIN EN ISO 23907 entsprechen (Anforderung aus der TRBA 250).
Entsorgung: Behälter maximal bis zur Fülllinie füllen, endgültig verschließen und bis zur Abholung durch medentex sicher lagern.
Dokumentationspflicht: Entsorgungsnachweis mindestens 5 Jahre aufbewahren.
Infektiöse Abfälle (AS 18 01 03*)
Sicherstellen: Materialien (z. B. blutige Tupfer, Watterollen, Einwegmaterialien) aus der Behandlung von Patienten mit bekannten Infektionskrankheiten sofort am Anfallort in den Spezialbehälter geben
Sammelbehälter: Pflicht zur Nutzung UN-geprüfter, dicht schließender Einwegbehälter – reißfest, feuchtigkeitsbeständig, mit AS 18 01 03* und Biohazard-Symbol gekennzeichnet (Anforderungen der LAGA-Mitteilung 18 für AS 18 01 03*)
Entsorgung: Sammelbehälter sofort endgültig verschließen und zur thermischen Verwertung über einen zugelassenen Entsorger abgeben (niemals über den Hausmüll!). Die Zwischenlagerung muss sichergestellt und kühl sein, falls die Abholung nicht unmittelbar erfolgt.
Dokumentationspflicht: Entsorgungsnachweis mindestens 5 Jahre aufbewahren.
➔ Hinweis: Sammelbehälter für infektöse Nadelabfälle (AS 18 01 03*) müssen UN-geprüft und DIN EN ISO 23907-konform sein.
3. Abfälle ohne besondere Anforderungen
Gebrauchte Einwegmaterialien (AS 18 01 04)
Sammeln: Wundverbände, Tupfer, Watterollen, Einwegunterlagen, Handschuhe, Schutzkittel – sofern nicht infektiös, stark blutig oder scharf – in reißfesten Abfallsäcken sammeln.
Entsorgung: Sicher verschließen und über den Hausmüll/Restmüll entsorgen.
Extrahierte Zähne ohne Amalgam (AS 18 01 04)
Entsorgung: Dürfen über den Hausmüll/Restmüll entsorgt werden.
Alternative: Kann an spezialisierte Entsorger zur Verwertung übergeben werden (z.B. medentex).
Altarzneimittel ohne Gefahrstoffe (AS 18 01 09)
● Entsorgung: Je nach kommunaler Vorgabe über den Restmüll oder kommunale Sammelstellen (Schadstoffmobil).
Die korrekte Entsorgung verschiedener Abfälle ist für die Sicherheit Ihres Teams und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften essenziell. Setzen Sie auf klare Prozesse, die richtigen Behälter und einen zuverlässigen Entsorgungspartner wie medentex – so sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Vom Pflichtprogramm zur Entlastung: Zero-Stress-Hygiene
Die fachgerechte Trennung und rechtssichere Dokumentation all dieser Abfallströme kann im hektischen Praxisalltag schnell zur logistischen Belastung werden. Mit unserem Konzept der Zero-Stress-Hygiene verwandeln wir diese Pflichtaufgaben in einen „Silent Service“. Durch unsere Service-Modelle – wie etwa proSafety oder perfectCare – nehmen wir Ihrem Team die gesamte Planung, Behälterbereitstellung und Abwicklung ab. So stellen Sie höchste Hygiene- und Sicherheitsstandards sicher, ohne wertvolle Zeit zu verlieren. Entlastung mit System, damit Ihr Kopf frei bleibt für das Wesentliche: Die Patienten.





Kommentare